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Mangelnder Informationsfluss im „Pflegedschungel“

Zum 01.01.2017 trat eine neue Pflegereform in Kraft. Diese beinhaltet neben den Pflegegraden auch neue Pflegeleistungen. Von diesen Leistungen sind den Betroffenen allerdings auch heute meist nicht alle bekannt. Umfragen zeigen, dass ein Drittel der Befragten sich nicht ausreichend informiert fühlen. Das hat zur Folge, dass nicht alle möglichen Leistungen in Anspruch genommen werden, auf die Pflegegradinhaber einen Anspruch haben.

Pflegende Angehörige berichteten zwar von Verbesserungen seit der Reform, allerdings wurde auch klar, dass das volle Leistungsspektrum, aufgrund fehlender Informationen, noch nicht im nötigen Ausmaß genutzt wird.

Im Rahmen der Reform werden auch kostenlose Pflegeberatungen angeboten, auf die alle Versicherten ein Anrecht haben. Da allerdings die Organisation der Beratungsstellen und die Herangehensweise in jedem Bundesland unterschiedlich sind, kann es auch hier oftmals zu Unklarheiten kommen. Hier können die Pflegekassen helfen, die zudem auch über unabhängige Beratungsstellen aufklären.

Das hat zur Folge, dass der Großteil der betroffenen diese Pflegeberatung überhaupt nicht nutzt und kostenlose Pflegekurse so gut wie gar nicht besucht werden. Auch der mit der Reform neu eingeführte Entlastungsbetrag von 125,-€ wird bisher kaum genutzt.

Und das obwohl jedem ambulant zu pflegenden Menschen mit Pflegegrad dieser Betrag zusteht. Hiervon kann beispielsweise das Betreuungspersonal bezahlt werden, welches direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnet.

 

An dieser Stelle können wir ebenfalls die Pflege- und Gesundheits-Ratgeber der Firma Russka Ludwig Bertram GmbH empfehlen, die für diese und weitere Themen hilfreiche Lektüren und Anregungen sein können. Die Ratgeber erreichen Sie unter nachstehendem Link.

http://www.russka.de/index.php?id=18

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